Bei den am 10. September 2021 an der S-Strasse sowie am 10. Mai 2022 an der R-Strasse und verfügbaren Wohnungen handelt es sich um 5-Zimmer- Wohnungen. Den Beschwerdeführenden ist zuzustimmen, dass sich eine 5-Zimmer-Wohnung für eine 8-köpfige Familie (gerade aus Vermietersicht) grundsätzlich als zu knapp erweist. Dies gilt unabhängig davon, dass Kinder in der Sozialhilfe grundsätzlich keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben (SKOS-Richtlinien, B.3). Eine kleinere Wohnung kann daher nicht infrage kommen, weshalb die drei angeführten Inserate für 5-Zimmer- Wohnungen nicht berücksichtigt werden können.