drei Kindern denselben Wohnkostenbeitrag vorsähen, erschienen wenig differenziert. Erfahrungsgemäss steige der Platzbedarf, je mehr Personen in einem Haushalt lebten, und bei Kindern insbesondere auch mit zunehmendem Alter; so ergäben sich auch höhere Wohnkosten. Dies müsse durch die Mietzinsrichtlinien entsprechend abgebildet werden, damit sie eine dem Einzelfall angepasste, sachgerechte Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ermöglichten (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2017.434 vom 7. März 2018, Erw. II/2.5). Diese Schlussfolgerung gilt auch im vorliegenden Fall, ist doch offensichtlich, dass eine Familie mit sechs Kindern einen höheren Platzbedarf hat als eine