Diese Schlussfolgerung drängt sich insbesondere auf, da die Informationen vom 9. Dezember 2021 – verglichen mit dem Bericht "Information der Immobilienfachstelle zum Mietvertrag" vom 22. November 2021 des Kantonalen Sozialdienstes – neueren Datums sind und überdies von der zuständigen Gemeinde stammen. Es wäre widersprüchlich und stossend, wenn sich die unterstützten Personen an den Vorgaben im kommunalen Merkblatt orientieren müssten, die darin bekanntgegebenen Richtwerte für die Gemeinde aber nicht verbindlich wären.