MARKUS KERN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022, Rz. 478 ff.). Auch die im Merkblatt aufgeführten Richtwerte für Wohnkosten sind geeignet, eine Vertrauensgrundlage zu bilden. Aus den Akten ergibt sich zwar, dass der Mietvertrag bereits vor der Unterzeichnung des "Merkblatts zur Sozialhilfe in der Gemeinde Q." abgeschlossen wurde und die anfallenden Wohnkosten daher bereits feststanden (vgl. Beschwerdebeilage). Dies schliesst indessen nicht aus, dass sich die Beschwerdeführenden aufgrund des Merkblatts darauf verlassen durften, einen geringeren Anteil ihres Grundbedarfs für Wohnkosten einsetzen zu müssen.