1.3. Fraglich ist damit, ob sich die Gemeinde aufgrund des ausgehändigten und von den Beschwerdeführenden unterzeichneten Merkblatts darauf behaften lassen muss, dass der maximal zu übernehmende Mietzins ab einem 4-Personenhaushalt Fr. 1'450.00 (inkl. Nebenkosten) beträgt (Beschwerdeantwortbeilage 1). Dies ist aus mehreren Gründen zu bejahen: -6-