Vorakten Gemeinde 54 f.). Der Gemeinderat reichte demgegenüber vor Verwaltungsgericht ein von den Beschwerdeführenden am 9. Dezember 2021 unterschriebenes "Merkblatt zur Sozialhilfe in der Gemeinde Q." ein, wonach der ortsübliche Mietzins "für einen Vier-Personen-Haushalt und mehr" Fr. 1'450.00 inkl. Nebenkosten beträgt (Beschwerdeantwortbeilage 1). Die Ausführungen der Vorinstanz legen nahe, dass ihr dieses Dokument nicht vorlag bzw. dass ihr seitens der Gemeinde ein anderer Richtwert kommuniziert worden war (Vorakten DGS 104).