II. 1. 1.1. Die Vorinstanzen legten ihren Entscheiden einen kommunalen Mietzinsrichtwert für einen 4-Personen-Haushalt von Fr. 1'350.00 (inkl. Nebenkosten) zu Grunde. Dabei stützten sie sich auf einen Bericht "Information der Immobilienfachstelle zum Mietvertrag" vom 22. November 2021 des Kantonalen Sozialdienstes. In der beigelegten Erklärung anerkannte die Beschwerdeführerin 1.2 unterschriftlich, dass der Mietzins für die künftige Wohnung Fr. 260.00 über dem kommunalen Richtwert liege (Fr. 1'610.00 - Fr. 1'350.00 = Fr. 260.00; Vorakten Gemeinde 54 f.).