3. Auf erhobene Einsprache hin entschied der Gemeinderat Q. am 17. März 2022: 1. Herr A. und Frau B. wird ab 16. Dezember 2021 bzw. 16. Januar 2022 bis längstens 30. Juni 2022 Sozialhilfe gewährt. Einnahmen aus Lohnerwerb, Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und sonstige Leistungen Dritter gehen der materiellen Hilfe vor und werden in Abzug gebracht. (…)