06 298 [Rückseite]). Auch das Einhalten einer Suchtmittelabstinenz wird von der Gutachterin angesichts des Stellenwerts, den Alkoholkonsum bzw. ein Rückfall in die aktive Alkoholabhängigkeit als Risikofaktor einnimmt, als sinnvoll erachtet (Gutachten 2022, act. 07 237). Die Beschwerdeführerin leidet seit vielen Jahren an chronischen psychischen Störungen (Gutachten 2021, act. 07 204 f.). Zwar verbesserte sich ihr psychisches Zustandsbild im Massnahmenverlauf und es gelang ihr mehrheitlich, alkoholabstinent zu leben. Allerdings wurde diese Stabilisierung erst vor rund zwei Jahren von der Gutachterin noch als "sehr fragil" bezeichnet (Gutachten 2021, act.