Des Weiteren kam die KoFako in ihrer – aufgrund der vergleichbaren Ausgangslage nach wie vor als aktuell zu betrachtenden – Beurteilung vom 9. März 2020 zum Schluss, dass eine bedingte Entlassung der Beschwerdeführerin bei weiterhin positivem Verlauf, Anordnung von Probezeit und Bewährungshilfe sowie der Weisung zur Fortsetzung der therapeutischen Behandlung möglich sei (act. 08 083). Ferner erachtete es die Psychiatrie-Spitex im letzten Verlaufsbericht als sinnvoll, die wöchentlichen Kontakte im bisherigen Rahmen beizubehalten (act. 06 296 [Rückseite]). Auch gemäss Therapieverlaufsbericht des behandelnden Psychiaters vom 12. August 2022 (nachfolgend: Therapieverlaufsbericht) bestün-