Die Rückfallgefahr werde gemäss aktuellster gutachterlicher Beurteilung nur unter Aufrechterhaltung der bisherigen Rahmenbedingungen (Weiterführung der forensischen Therapie und Wohnbegleitung, regelmässige Durchführung von Abstinenzkontrollen, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur) als gering eingeschätzt. Daher sei die maximale Dauer der Probezeit von fünf Jahren angezeigt und verhältnismässig.