a. Wahrnehmen der Wohnbegleittermine (derzeit von der Psychiatrie-Spi- tex R. durchgeführt). b. Aktive Teilnahme am Therapieangebot. Die Einzeltherapie bei einem forensischen Therapeuten (derzeit bei C.) wird weitergeführt. c. Einnahme der ärztlich verordneten Medikation. d. Totalabstinenz bezüglich Alkohol, illegaler Suchtmittel und nicht klinikärztlich verordneter Medikamente, inkl. Wahrnehmen der Abstinenzkontrollen. e. Aufrechterhaltung einer geeigneten Beschäftigung bzw. Tagesstruktur (derzeit bei der F.). f. Wahrnehmen der Bewährungshilfegespräche. Die Frequenz wird durch die Bewährungshilfe festgelegt.