A. 1. 1.1. Am tt.mm. 2013 wurde A. vom Bezirksgericht Q. wegen Brandstiftung und mehrfacher versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren (unter Abzug der Untersuchungshaft bzw. des vorzeitigen Strafantritts von 336 Tagen) verurteilt, nachdem sie im Zeitraum von [...] jeweils einen Brand verursacht respektive entsprechende Versuche dazu unternommen hatte. Zudem ordnete das Bezirksgericht Q. eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung gemäss Art. 59 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) und zur Suchtbehandlung gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 StGB