Urteil des Bundesgerichts 2C_835/2013 vom 16. Dezember 2014, Erw. 2.1 in Bestätigung des Entscheids des Verwaltungsgerichts WBE.2012.388 vom 4. Juli 2013). Nicht einkommensbildend ist ein Vermögenszufluss, wenn er von Beginn an mit einem korrelierenden Vermögensabgang einhergeht, also bspw. mit einer Rückzahlungspflicht belastet ist. Entscheidend ist daher, ob auf dem Vermögenszugang im Zuflusszeitpunkt bereits ein ihm zurechenbarer Vermögensabgang lastet (Urteil des Bundesgerichts 2C_879/2021 vom 8. Juli 2022, Erw. 4.1 m.w.H.).