5. 5.1. Die Steuerkommission Q. veranlagte A. mit Verfügung vom 26. Mai 2021 betreffend den Verkauf von Grundstück 1 für einen im Jahr 2020 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von Fr. 23'539.00, wobei von einem Veräusserungserlös von Fr. 42'943.00, einem Erwerbspreis von Fr. 18'404.00 sowie Aufwendungen von Fr. 1'000.00 ausgegangen wurde. Unter Berücksichtigung einer Besitzesdauer von 22 Jahren und einem Steuersatz von 9 % resultierte ein Steuerbetrag von Fr. 2'118.00.