4.2. Da bereits die Geringfügigkeit der Gefährdung verneint wurde, braucht die für eine leichte Widerhandlung kumulative Voraussetzung eines bloss leichten Verschuldens nicht zusätzlich geprüft zu werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_476/2014 vom 29. Mai 2015, Erw. 4.3.6). Dementspre- - 12 -