Dadurch bestand zumindest eine erhöhte abstrakte Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, durch den Stuhl getroffen zu werden oder diesem nur unkontrolliert oder nicht mehr rechtzeitig ausweichen zu können. Eine solche Situation stellt für alle Verkehrsteilnehmenden eine nicht unerhebliche Sicherheitsgefahr dar, weil sie erfahrungsgemäss zu Unfällen mit Personen- oder Sachschaden führen könnte.