Ladegut, das auf die für den öffentlichen Verkehr bestimmten Strassen und Plätze gelangen kann, gefährdet daher in aller Regel andere Verkehrsteilnehmende. Das Ausmass der Gefährdung hängt einerseits von der Grösse, Menge und Art des herunterfallenden Ladeguts und andererseits von den konkreten Verkehrsverhältnissen ab, wie beispielsweise der Dichte des Verkehrs, den Strassen- und Sichtverhältnissen und den gefahrenen Geschwindigkeiten (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2012.381 vom 17. Januar 2013, Erw. II/4.4.2 mit - 10 -