An die genannten Bestimmungen werden in der Rechtsprechung im Hinblick auf die Dichte des Verkehrs und die Häufung der Zwischenfälle und Unfälle jeder Art und Schwere relativ strenge Anforderungen gestellt. Es genügt nicht, die Stabilität der Ladung nur hinsichtlich des normalen Verkehrs und der dadurch verbundenen Bremsmanöver sicherzustellen. Die Sicherung der Ladung muss auch kleineren Unfällen standhalten (BGE 97 II 238, Erw. 3c; Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 1990, S. 475, Erw. III/2a; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2016.285 vom 14. Dezember 2016, Erw.