Damit sei er geeignet gewesen, durch das Herunterfallen bzw. das Liegen auf der Fahrbahn eine konkrete Gefährdung des Verkehrs zu schaffen, indem nachfolgende Motorfahrzeuge mit dem Stuhl hätten kollidieren oder nachfolgende Fahrzeugführende von diesem Objekt hätten überrascht und abgelenkt werden können, was zu gefährlichen Fahrmanövern mit Unfallfolge hätte führen können. Auf Autobahnen und entsprechenden Beschleunigungsstreifen, wo mit hohen Geschwindigkeiten gefahren werde, würden solche heruntergefallenen Gegenstände stets eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen.