2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 7. Dezember 2022 bei der Klinik der PDAG und danach beim Familiengericht Baden liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die Klinik der PDAG überträgt. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Klinik der PDAG Mitteilung an: Dr. med. C. die Ehefrau: K. das Familiengericht Baden Beschwerde in Zivilsachen