Zudem besteht die Gefahr einer Chronifizierung mit deutlicher Zunahme der Symptome. Diese bei einem heutigen Austritt zu erwartenden erheblich negativen Folgen für die Gesundheit sowie berufliche und soziale Zukunft des noch erwerbstätigen Beschwerdeführers wären für ihn belastender und würden einen stärkeren Eingriff bedeuten als die Fortsetzung der aktuellen stationären Behandlung während einer gewissen Zeit.