Hierfür spricht zusätzlich die Erfahrung nach dem letzten Klinikaufenthalt (Austrittsbericht 2, S. 4 sowie Protokoll, S. 7 und 13). Bei einem Absetzen der Medikamente müsste sowohl gemäss des Leitenden Arztes wie auch des psychiatrischen Gutachters mit einer raschen und drastischen Verschlechterung des psychischen Zustandes des Beschwerdeführers, einer erneuten Eskalation mit grossen sozialen Problemen und einer weiteren Klinikeinweisung gerechnet werden. Zudem besteht die Gefahr einer Chronifizierung mit deutlicher Zunahme der Symptome.