Da der Beschwerdeführer über keinerlei Krankheits- und Behandlungseinsicht verfügt, wäre damit zu rechnen, dass er die notwendige - und aktuell ohnehin zu niedrig dosierte - Medikation bei einem heutigen Klinikaustritt entgegen seiner Beteuerungen bald wieder absetzen würde. Hierfür spricht zusätzlich die Erfahrung nach dem letzten Klinikaufenthalt (Austrittsbericht 2, S. 4 sowie Protokoll, S. 7 und 13).