Zudem müsse zwingend auch eine ambulante psychiatrische Betreuung organisiert werden, damit für die Medikation und die weitere Behandlung dieselbe Person zuständig sei. Das grösste Risiko bestehe darin, dass der Beschwerdeführer in sozialer Hinsicht viel zu verlieren habe, was mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch eintreten würde, wenn keine konsequente und entsprechend lange Behandlung bis zur Stabilisierung erfolge. Eine Selbstgefährdung bestehe daher in dem Sinne, dass sein Leben eine drastische Wende nehmen könne. Es stehe sein Arbeitsplatz wie auch seine Familie auf dem Spiel.