Bei einem Klinikaustritt sei zu erwarten, dass sich der Zustand des Beschwerdeführers rasch wieder verschlechtern würde, da die Medikation bisher nicht zu einer Stabilisierung und einem Rückgang der wahnhaften Symptomatik geführt habe. Ein weiterer Verbleib in der Klinik und die Anpassung der Dosierung der Medikamente sei unbedingt notwendig. Zudem müsse zwingend auch eine ambulante psychiatrische Betreuung organisiert werden, damit für die Medikation und die weitere Behandlung dieselbe Person zuständig sei.