Es gehe nebst der medikamentösen Behandlung auch darum, ein rationales, vernünftiges Verhältnis zur Klinik und zur eigenen Erkrankung aufzubauen sowie die ambulante Nachsorge intensiv vorzubereiten und zu besprechen. Aktuell sei der Beschwerdeführer noch zu krank für eine Entlassung (Protokoll, S. 19. ff.).