4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer beantragte sinngemäss die Entlassung aus der Klinik der PDAG. Es gäbe zudem vieles, was das Ziel der Verhandlung sei, so wolle er auch richtigstellen, was Freiwilligkeit bedeute. Insbesondere wolle er aber wieder zurück nach Hause (Protokoll, S. 2 f.). Da er sich voll arbeitsfähig fühle, wolle er nach einem Austritt aus der Klinik die Arbeit auch sofort wieder in vollem Umfang aufnehmen (Protokoll, S. 4). Die Medikamente sei er bereit seiner Frau zuliebe weiter zu nehmen (Protokoll, S. 3).