Zwar trat er der Familie zuliebe vorerst freiwillig in die Klinik der PDAG ein, doch konnte er keine Notwendigkeit darin erkennen (vgl. Eintrittsbericht vom 25. Oktober 2022, S. 1) und es kam in der Folge innert kürzester Zeit zu einer Entweichung und nachfolgender Zurückbehaltung. In der Gesamtschau aller wahnhafter Symptome, der Schlaflosigkeit, der latenten Aggressivität und der völlig fehlenden Krankheitseinsicht blieb nur die fürsorgerische Unterbringung, um die in dem Zeitpunkt zwingend notwendige Behandlung des Beschwerdeführers zu gewährleisten. Eine ambulante Behandlung war mangels Krankheitseinsicht ausgeschlossen.