Mit ihr zusammen würde er durch Beten Dämonen und schlechte Energien bei anderen Menschen austreiben (Protokoll, S. 10 f.). Zudem war der Beschwerdeführer der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht gar nicht mehr für ihn zuständig sei, da er ein keltischer Druide sei, was er dem Gericht durch Vorlegen eines Ausweises im Kreditkartenformat beweisen wollte (Protokoll, S. 21 f.).