Die aktuelle diagnostische Einschätzung seitens der Klinik deckt sich mit derjenigen des psychiatrischen Gutachters. Dieser hielt an anlässlich der Verhandlung vom 8. November 2022 fest, dass der Leitende Arzt die Diagnose sehr gut erläutert habe und er von der selben Diagnose – einer schizoaffektiven Störung – ausgehe. Er fügt an, dass es insbesondere um religiöse und göttliche Inhalte gehe. Der Beschwerdeführer habe den Eindruck, dass er auf der Welt etwas bewirken könne; andere dazu bringen könne, sich anders zu verhalten, ein besseres Leben zu führen. Es gehe -9-