2.3. Wie vorstehend ausgeführt (vgl. Prozessgeschichte, lit. B), wurde beim Beschwerdeführer im Rahmen der beiden früheren Klinkaufenthalte in der Klinik der PDAG in diagnostischer Hinsicht von einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie (ICD-10 F23.1) ausgegangen. Anlässlich der dritten und aktuellen Hospitalisierung wurde vom Amtsarzt, Dr. C., welcher die fürsorgerische Unterbringung anordnete, der Verdacht auf eine bipolare Störung und Manie mit psychotischen Symptomen geäussert (vgl. Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung vom 27. Oktober 2022).