zu einem rücksichtslosen, tollkühnen oder in Bezug auf die Umstände unpassenden und persönlichkeitsfremden Verhalten führen. Bei einigen manischen Episoden kann die Stimmung auch mehr irritiert und misstrauisch als gehoben sein (vgl. DILLING/FREYBERGER, a.a.O., S. 123). Somit ist die schizoaffektive Störungen, gegenwärtig manisch, als medizinischer Begriff klar definiert, weshalb die rechtsanwendende Instanz bei der Beurteilung, ob eine psychische Störung vorliegt, daran gebunden ist.