Mit F25.0 wird die schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch, klassifiziert. Sie wird dadurch gekennzeichnet, dass sowohl schizophrene als auch manische Symptome vorliegen und deshalb weder die Diagnose einer Schizophrenie noch einer manischen Episode gerechtfertigt ist. Diese Kategorie ist sowohl für einzelne Episoden als auch für rezidivierende Störungen zu verwenden, bei denen die Mehrzahl der Episoden schizomanisch ist. Dabei müssen die allgemeinen Kriterien für eine schizoaffektive Störung (F25) wie auch diejenigen für eine Manie (F30.1 oder F31.1) erfüllt sein. (vgl. DILLING/FREYBERGER, a.a.O., S. 116).