6. 6.1. An der Verhandlung vom 8. November 2022 in der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer sowie für die Einrichtung N., Leitender Arzt, und G., Oberpsychologin, teil. Zudem war Dr. med. L. als sachverständiger Psychiater anwesend. -4- 6.2. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 6.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den noch anwesenden Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde.