4. Mit Eingabe vom 4. November 2022 (Eingang gleichentags per E-Mail) teilte die Ehefrau K. mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen werde und übermittelte daher eine kurze schriftliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Situation des Beschwerdeführers. 5. Der von M., Oberärztin, und G., Oberpsychologin, seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 3. November 2022 ging am 7. November 2022 beim Verwaltungsgericht ein.