3. Mit Instruktionsverfügung vom 2. November 2022 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichtes zugestellt. Zudem wurde die Beschwerde an die Ehefrau des Beschwerdeführers K. zur freiwilligen Stellungnahme zugestellt. Des Weiteren wurde Dr. med. L. als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 8. November 2022 vorgeladen.