2. Der Beschwerdeführer wird unter Androhung der Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz verwarnt. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 4. Das MIKA wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'500.00 zu ersetzen. - 31 - Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung