Der Beschwerdeführer wurde letztmals am 13. Juli 2022 wegen einer Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Fahren ohne gültigen Fahrausweis), begangen am 1. Juni 2022, verurteilt. Obwohl diese Verurteilung alleine nicht schwer wiegt, kann angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer während 16 Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wovon elf Verurteilungen wegen Wiederhandlungen - 20 -