Betrachtet man die begangenen Delikte, ergibt sich, dass der Beschwerdeführer zwar insgesamt elf Mal wegen Verstössen gegen das Transportgesetz bzw. Personenbeförderungsgesetz, neun Mal wegen Strassenverkehrsverstössen, dreimal wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einmal wegen einer Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und einmal wegen Ungehorsams im Betrei- bungs- und Konkursverfahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Daneben wurde er aber auch des Angriffs, der Gehilfenschaft zu einfacher Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, des bandenmässigen Diebstahls, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen