3.2.2.2. Anzufügen bleibt, dass der Beschwerdeführer auch seinen öffentlich- und privatrechtlichen Verpflichtungen nicht nachzukommen vermochte. Den eingeholten Betreibungsregisterauszügen kann entnommen werden, dass bezüglich den Beschwerdeführer in diversen Gemeinden neben teilweise noch laufenden Betreibungen 34 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von über Fr. 30'705.05 vermerkt sind: Betreibungsamt MI-act. Zeitraum Anzahl Betrag - 14 -