A). Diese Verurteilungen erfolgten wegen zwei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Fahren in fahrunfähigem Zustand, Nichtbeachten des Vorschriftssignals "Verbot für Motorwagen"), einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfacher Drohung, Beschimpfung, in Umlaufsetzens von Falschgeld, Betrugs sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.