Der Beschwerdeführer beantragt unter anderem die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht kann keine Aufenthaltsbewilligungen erteilen oder verlängern. Der entsprechende Antrag ist deshalb so zu verstehen, dass das Verwaltungsgericht das MIKA gegebenenfalls anzuweisen habe, dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen bzw. seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. -8-