Am 11. November 2022 nahm das Verwaltungsgericht das Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 10. Oktober 2022 zu den Akten, wonach der Beschwerdeführer vom Vorwurf der mehrfachen Drohung freigesprochen wurde (act. 40 ff.). Ein Rapport des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit vom 6. März 2023 wurde mit Verfügung vom 13. März 2023 dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zum Zivilstand von D. zu äussern (act.