) - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 17. Dezember 2019 wegen Widerhandlung gegen das PBG sowie Ungehorsams im Betreibungsverfahren zu einer Busse von Fr. 260.00 (MI-act. 450 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 26. Februar 2020 wegen Widerhandlung gegen das PBG zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 513 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 7. Mai 2020 wegen Widerhandlung gegen das PBG zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 511 f.).