356 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 17. August 2017 wegen Drohung und Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (MI-act. 365 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 23. Februar 2018 wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (MI-act. 391 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 25. April 2018 wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts, Überschreitung um strafbare 8 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 120.00 (MI-act. 397 f.);