- mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 16. August 2017 wegen Parkierens eines Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ohne Kontrollschild zu einer Busse von Fr. 200.00 (MIact. 356 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 17. August 2017 wegen Drohung und Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (MI-act. 365 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 23. Februar 2018 wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (MI-act.