327 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 15. Juni 2016 wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von Fr. 500.00 (MIact. 336 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 11. April 2017 wegen Missachtung der signalisierten allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, Überschreitung um strafbare 18 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 349 ff.); -5-