- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 7. Oktober 2015 wegen mehrfacher vorsätzlicher Benützung eines Fahrzeugs ohne Fahrausweis gemäss PBG zu einer Busse von Fr. 80.00 (MI-act. 320 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 19. Januar 2016 wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand zu einer Busse von Fr. 100.00 (MIact.