2015 wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Busse von Fr. 120.00 (MI-act. 307 ff.). Mit Verfügung des MIKA vom 4. Mai 2015 wurde der Beschwerdeführer erneut unter Androhung des Widerrufs seiner Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz verwarnt. Zudem wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass er sich inskünftig in jeder Hinsicht wohl zu verhalten und alles daran zu setzen habe, seinen Lebensunterhalt inskünftig vollumfänglich aus eigenen Mitteln zu bestreiten (MI-act. 309 ff.). Auch nach dieser Verwarnung delinquierte der Beschwerdeführer weiter und wurde 14 weitere Male wie folgt verurteilt: